Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Steuer Fachkraft, Inhaber Mossab Kassouha, Am Albertussee 35, 40549 Düsseldorf (nachfolgend „Steuer Fachkraft“). Stand: [DATUM eintragen].
§ 1 Geltungsbereich
Steuer Fachkraft erbringt über steuer-fachkraft.de Dienstleistungen im Bereich Social Recruiting und Personalgewinnung für Unternehmen und Unternehmer (§ 14 BGB), nachfolgend „Auftraggeber“. Diese AGB gelten für alle Kooperationsverträge zwischen Steuer Fachkraft und dem Auftraggeber. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihnen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Ein schriftliches Angebot sowie Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil des Kooperationsvertrags.
§ 2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
Steuer Fachkraft unterstützt den Auftraggeber bei der Gewinnung und Vorauswahl passender Fachkräfte durch Online-Marketing, Kampagnen und Kandidaten-Vorqualifizierung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB). Die Einstellungsentscheidung und der Abschluss des Arbeitsvertrags obliegen dem Auftraggeber. Steuer Fachkraft ist kein Personalvermittler und schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots bzw. Kooperationsvertrags oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform zustande.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Kooperationsvertrag. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Zeiträume entsprechend.
§ 7 Abnahme bei Werkleistungen
Soweit im Einzelfall Werkleistungen (z. B. Erstellung von Werbemitteln) geschuldet sind, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung. Teilabnahmen sind zulässig.
§ 8 Nachbesetzung
Steuer Fachkraft gibt keine Erfolgsgarantie ab. Ob und in welchem Umfang eine Nachbesetzungsregelung (zum Beispiel beim Ausscheiden einer eingestellten Fachkraft innerhalb eines definierten Zeitraums) gilt, wird im jeweiligen Kooperationsvertrag ausdrücklich und transparent festgehalten.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
An erstellten Werbemitteln und Inhalten räumt Steuer Fachkraft dem Auftraggeber die für den Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein, aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung der Vergütung.
§ 10 Referenznennung
Steuer Fachkraft darf den Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.
§ 11 Haftung
Steuer Fachkraft haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Steuer Fachkraft nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regeln die Datenschutzerklärung sowie, soweit erforderlich, ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Düsseldorf. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.